Altes Diplomstudium
- Diese Seite besteht größtenteils aus Auszügen aus dem Studienplan des alten Diplomstudiums. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zum Studium nach dem alten Diplom-Studienplan wird man seit WS 2007/08 nicht mehr zugelassen. Wer schon vorher ein solches Studium begonnen hat, darf es bis spätestens 30.04.2013 abschliessen.
Es ist auch erlaubt, schon vorher in das Bachelorstudium umzusteigen und sich die Leistungen aus dem Diplomstudium für das Bachelorstudium (und allenfalls auch Masterstudium) anrechnen zu lassen.
Wenn Sie aber ein altes Diplomstudium weiterstudieren wollen, können Sie auch LVAs des neuen Master-Studienplans absolvieren und sich für das Diplom-Studium anrechnen lassen.
Anrechnung von Master-LVAs am KGRC für das Diplomstudium
Wenn Sie sich im Diplom-Studium befinden, können Sie dieses noch bis spätestens 30.04.2013 nach dem alten Studienplan abschließen.
Seit dem WS 2007/08 haben wir allerdings unsere Lehrveranstaltungen an den aktuellen Bachelor/Master/PhD-Studienplan angepasst.
Sie können sich die folgenden neuen LVAs für LVAs des alten Studienplans anrechnen lassen: (Genauer gesagt liegt die Entscheidung über Anrechnungen bei der Studienprogrammleitung. Die folgende Tabelle ist mit dem momentanen Leiter, Prof. Cap, abgesprochen.)
- neue LVA Einführung in die Theoretische Informatik, VO, 3st,
wird angerechnet als Ausgewählte Kapitel aus Theoretische Informatik, VO, 3st. - neue LVA Anwendungen der Mathematischen Logik, VO, 2st,
wird angerechnet als Logik für die Informatik, VO, 2st. - neue LVA Ausgewählte Kapitel aus der Mengenlehre, VO, 2st,
wird angerechnet als Ausgewählte Kapitel aus Grundlagen der Mathematik, 2st,
oder wahlweise als Ausgewählte Kapitel der Mathematischen Logik, VO, 2st. - neue LVA Einführung in die Mathematische Logik, VO, 4st,
wird angerechnet als Mathematische Logik 1, VO, 4st,
und analog für das PS. - neue LVA Axiomatische Mengenlehre 1, VO, 3st:
wird angerechnet als Axiomatische Mengentheorie 1, VO, 2st,
und analog für das PS. - Wir werden in Zukunft vermutlich die LVA Axiomatische Mengenlehre 2 2stündig (und nicht mehr 3stündig) anbieten. Diese LVA kann unter Umständen dennoch für die alte (3st) LVA Axiomatische Mengentheorie 2 angerechnet werden, setzen Sie sich bitte für weitere Informationen mit uns in Verbindung.
Qualifikationsprofil Mathematische Logik
Die Mathematische Logik beschäftigt sich, ausgehend von der reinen Logik, schwerpunktmässig mit der Grundlagenforschung der Mathematik und Informatik. Das Studium fördert Flexibilität und Denkschärfe in höchstem Masse. Der hohe Abstraktionsgrad lässt zwar die (universitäre und außeruniversitäre) Forschung als ideales Berufsfeld erscheinen, aber in Anlehnung an das Qualifikationsprofil Mathematik kann von vielfältiger Einsatzmöglichkeit gesprochen werden, die im Einzelfall stark von der innerhalb des Studiums gewählten Spezialisierung abhängen wird.
Fruchtbringende Anwendungen gibt es vor allem in Informatik, Sprachwissenschaft, Philosophie, Rechtswissenschaften, Statistik, Biologie, Medizin, Theologie, Wirtschaftswissenschaften. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass sich in der Zukunft die Anwendungen der Mathematischen Logik auf immer mehr Fächer erstrecken werden.
Beispiele für stark praxisorientierte Anwendungen sind gegenwärtig Fuzzy-Neuro-Technologien, Datenbanken und Expertensysteme. Weitere Einsatzmöglichkeiten für Mathematische LogikerInnen sind etwa auf dem Gebiet der intelligenten Agenten (Roboter u.a.) und deren Kommunikation (Netzwerke) zu sehen. Im Zusammenhang damit sind auch Datensicherheit und Datenschutz zu nennen (Muster- und Spracherkennung, Personenidentifikation, ......).
Darüber hinaus hat grundsätzlich auch das Qualifikationsprofil für Mathematikerinnen und Mathematiker hier seine Gültigkeit.
Akademische Grade
Absolventinnen der Studienrichtung "Mathematik" ist der akademische Grad "Magistra der Naturwissenschaften", lateinische Bezeichnung ,Magistra rerum naturalium", zu verleihen.
Absolventen der Studienrichtung "Mathematik" ist der akademische Grad "Magister der Naturwissenschaften", lateinische Bezeichnung "Magister rerum naturalium", zu verleihen.
AbsolventInnen der Studienrichtung "Mathematik" sind zum Doktoratsstudium der Naturwissenschaften zuzulassen.
Fächer und Lehrveranstaltungen
Das Studium umfasst 120 Semesterstunden, davon 10 % freie Wahlfächer. Die 120 Stunden werden in 12 Semesterstunden freie Wahlfächer, 45 Semesterstunden im ersten Studienabschnitt und 63 Semesterstunden im zweiten Studienabschnitt aufgeteilt. Der erste Studienabschnitt umfasst 4, der zweite 6 Semester.
Erster Studienabschnitt
Im ersten Studienabschnitt sind 45 Semesterstunden (SSt.) an Pflicht- bzw. Wahlfächern zu absolvieren. Die die Studieneingangsphase bildenden Lehrveranstaltungen sind durch den Zusatz "(einf. LV)" gekennzeichnet. Von den 45 Semesterstunden sind zu absolvieren:
32 Semesterstunden als Vorlesungen:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Lineare Algebra und Geometrie 1 (einf. LV)
Lineare Algebra und Geometrie 2 Analysis 1 (einf. LV) Analysis 2 Analysis 3 |
VO VO VO VO VO |
4 4 4 4 4 |
Algebra Algebra Analysis Analysis Analysis |
Algebra 1 Diskrete Mathematik Komplexe Analysis 1 Gewöhnliche Differentialgleichungen 1 Grundbegriffe der Topologie Grundbegriffe der Mathematischen Logik |
VO VO VO VO VO VO |
2 2 2 2 2 2 |
Algebra
Algebra Analysis Analysis Geometrie Logik |
Gesamt | 32 |
2 Semesterstunden als Proseminare zur Linearen Algebra 1, aus:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Proseminar zu Lineare Algebra und Geometrie 1 (einf. LV)
Computergestützte Analysis 1 (einf. LV) |
PS PS |
2 2 |
Algebra Algebra |
2 Semesterstunden als Proseminare zur Analysis 1, aus:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Proseminar zu Analysis 1 (einf. LV)
Computergestützte Analysis 1 (einf. LV) |
PS PS |
2 2 |
Analysis Analysis |
6 Semesterstunden als Proseminare zu Analysis bzw. zur Linearen Algebra:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Proseminar zu Lineare Algebra und Geometrie 2
Proseminar zu Analysis 2 Proseminar zu Analysis 3 |
PS PSPS |
2 2 2 |
Algebra Analysis Analysis |
und 3 Semesterstunden aus den folgenden Proseminaren:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Proseminar zu Algebra 1
Proseminar zu Diskrete Mathematik Proseminar zu Gewöhnliche Differentialgleichungen 1 Proseminar zu Komplexe Analysis 1 Proseminar zu Grundbegriffe der Topologie Proseminar zu Grundbegriffe der Mathematischen Logik |
PS PS PS PS PS PS |
1 1 1 1 1 1 |
Algebra
Algebra Analysis Analysis Geometrie Logik |
Die folgenden während der Studieneingangsphase empfohlenen freien Wahlfächer werden allenfalls geblockt jedes Wintersemester (ab Studienbeginn) gehalten, Analysis 1 und Lineare Algebra und Geometrie 1 schließen zu den gleichen Vorlesungszeiten direkt an.
Titel | Art | SSt. |
Einführung in das computergestützte Arbeiten (einf. LV)
Einführung in das mathematische Arbeiten (einf. LV) |
VO VO |
2 2 |
Weitere empfohlene freie Wahlfächer:
Titel | Art | SSt. |
Repetitorium zu Lineare Algebra und Geometrie 1
Repetitorium zu Lineare Algebra und Geometrie 2 Repetitorium zu Analysis 1 Repetitorium zu Analysis 2 Einführung in das Programmieren Englisch für Mathematiker (oder Naturwiss.) Frauen in Mathematik, Logik und Informatik |
UE UE UE UE VO/PS VO KO/SE |
2 2 2 2 2 2 2 |
sowie Vorlesungen aus den Bereichen der Statistik und der Naturwissenschaften.
Zweiter Studienabschnitt
Der zweite Studienabschnitt kann in einem der Studienzweige
- Reine und Angewandte Mathematik
- Mathematische Logik und Grundlagen
absolviert werden. Im zweiten Studienabschnitt sind 63 Semesterstunden an Pflicht- bzw. Wahlfächern zu absolvieren. Außerdem ist eine Diplomarbeit anzufertigen, in der ein wissenschaftliches Thema selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ist.
Im zweiten Studienabschnitt wird eine einschlägige zweimonatige Ferialpraxis empfohlen. Veranstaltungen des zweiten Studienabschnitts können auch schon im 1. Studienabschnitt besucht werden, soweit mindestens eine der Vorlesungen Lineare Algebra und Geometrie 1, Lineare Algebra und Geometrie 2, Analysis 1 oder Analysis 2 positiv absolviert wurden. Schon im 1. Studienabschnitt positiv beurteilte Prüfungen über Veranstaltungen des zweiten Studienabschnitt werden anerkannt.
Studienzweig Mathematische Logik und Grundlagen
Im Studienzweig Mathematische Logik und Grundlagen ist der zweite Studienabschnitt wie folgt geregelt.
Pflichtlehrveranstaltungen sind:
Studienzweig Logik: Pflichtlehrveranstaltungen | SSt. |
Grundlagen der mathematischen Logik
Logik und Grundlagenforschung der Mathematik Mathematik und Grundlagenforschung der Informatik Diplomarbeitsfach |
12 23 26 2 |
Gesamt: | 63 |
Im Diplomarbeitsfach ist ein dem Thema der Diplomarbeit zugeordnetes Privatissimum, Seminar oder Projektseminar (2 Semesterstunden) zu absolvieren. In den übrigen Pflichtfächern sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren (* markiert Pflichtveranstaltungen bzw. Pflichtstundenzahlen; die weiteren Lehrveranstaltungen können frei gewählt werden, wobei aber die vorgeschriebene Semesterstundenzahl erreicht werden muss):
Grundlagen der mathematischen Logik | Art | SSt. |
*Mathematische Logik 1
*Proseminar zu Mathematische Logik 1 *Mathematische Logik 2 *Proseminar zu Mathematische Logik 2 |
VO PS VO PS |
4 2 4 2 |
Gesamt: | 12 |
Logik und Grundlagenforschung der Mathematik | Art | SSt. |
*Axiomatische Mengentheorie 1
*Beweistheorie *Modelltheorie *Rekursionstheorie |
VO VO VO VO |
3 2 2 2 |
*Modallogik
oder *Nichtklassische Logiken |
VO VO |
2 2 |
Axiomatische Mengentheorie 2
zus. Lehrveranstaltungen aus dem Gesamtgebiet der Logik und Grundlagenforschung der Mathematik (davon mindestens 4 Semesterstunden als Seminare oder Projektseminare) |
VO VO/SE |
3 |
Gesamt: | 23 |
Mathematik und Grundlagenforschung der Informatik | Art | SSt. |
*Algebra 2
*Logik für die Informatik |
VO VO |
2 2 |
Lehrveranstaltungen zu Topologie
zus. Lehrveranstaltungen aus Studienschwerpunkt Algebra zus. Lehrveranstaltungen aus dem Gesamtgebiet Mathematik und Grundlagenforschung der Informatik |
*mind. 4 *mind. 4 |
|
Gesamt: | 26 |
Als freie Wahlfächer werden Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Katalog von Gegenständen im Zusammenhang mit Mathematischer Logik empfohlen:
- Allgemeine Sprachwissenschaften
- Compilerbau
- Datenbanken
- Expertensysteme
- Fuzzy-Theorien
- Geschichte der Logik
- Informationstheorie (insbesondere Codierung, Logische Schaltkreise)
- Juristische Logik
- Kosmologie
- Kryptologie
- Mathematische Linguistik
- Mathematische Psychologie (insbesondere Gedächtnis und Lernen)
- Neuroinformatik (insbesondere Neuronale Netze)
- Nichtstandardmathematik
- Philosophie der Logik
- Philosophie der Mathematik
- Philosophie, insbesondere Analytische Philosophie, Epistemologie, Ethik, Metaphysik, Philosophische Logik, Sprachphilosophie, Wissenschaftstheorie
- Quantentheorie (insbesondere Logische Grundlagen der Quantenmechanik)
- Spieltheorie
- Systemtheorie (insbesondere Steuerung, Regelung, Roboter)
- Unternehmensforschung (incl. Logistik [wirtschaftl.])
Studienzweig Reine und Angewandte Mathematik
23 Semesterstunden sind Pflichtlehrveranstaltungen:
Tite | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Numerische Mathematik und Modellierung 1
Proseminar zu Numerische Math. u. Modellierung 1 Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik Proseminar zu Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik |
VO PS VO PS |
3 2 3 2 |
Angewandte Math.
Angewandte Math. Stochastik Stochastik |
Algebra 2
Zahlentheorie Funktionalanalysis 1 Partielle Differentialgleichungen 1 Differentialgeometrie 1 |
VO VO VO VO VO |
2 2 3 3 3 |
Algebra
Algebra Analysis Analysis Geometrie |
Gesamt | 23 |
2 weitere Semesterstunden sind aus den folgenden Proseminaren zu absolvieren:
Titel | Art | SSt. | Prüfungsfach |
Proseminar zu Algebra 2
Proseminar zu Zahlentheorie Proseminar Funktionalanalysis 1 Proseminar zu Partielle Differentialgleichungen 1 Proseminar zu Differentialgeometrie 1 |
PSPSPSPSPS | 1 1 1 1 1 |
Algebra
Algebra Analysis Analysis Geometrie |
Aus der folgenden Liste sind weitere 2 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
Titel | Art | SSt. |
EDV und Mathematik
Geschichte der Mathematik und Logik Kulturgeschichte der Mathematik Philosophie und Mathematik Frauen in Mathematik, Logik und Informatik |
KO KO KO KO KO/SE |
2 2 2 2 2 |
Außerdem sind entsprechend dem Lehrveranstaltungskatalog zu einem der folgenden Studienschwerpunkte 26 weitere Semesterstunden in Form von Vorlesungen, Proseminaren und (Projekt-)seminaren zu absolvieren:
Studienschwerpunkt | Kurztitel | Vorlesungen (Beispiele) |
Algebra, Zahlentheorie und diskrete Mathematik | Algebra | Algebra, Graphentheorie, Kombinatorik, Zahlentheorie |
Analysis | Analysis | Differentialgleichungen, Funktionalanalysis, Harmonische Analysis, Komplexe Analysis |
Angewandte Mathematik und Scientific Computing | Angewandte Mathematik | Bild- und Signalverarbeitung, Finanzmathematik, Numerische Mathematik, Optimierung, CAD |
Biomathematik | Biomathematik | Biomathematik, Spieltheorie, Mathematische Ökologie, Mathematische Populationsgenetik |
Geometrie und Topologie | Geometrie | Differentialgeometrie, Topologie, Geometrie, Algebraische Geometrie |
Mathematische Logik und Theoretische Informatik | Logik | Logik, Mengenlehre, formale Sprachen, Grundbegriffe, Theoretische Informatik |
Stochastik und Anwendungen | Stochastik | Wahrscheinlichkeitstheorie, Maßtheorie, Ergodentheorie, Statistik, Stochastische Prozesse |
und weitere 10 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen aus anderen Studienschwerpunkten; von diesen 10 Semesterstunden sind mindestens 2 Semesterstunden als Seminar oder Projektseminar zu absolvieren. (Lehrveranstaltungen aus dem gewählten Schwerpunkt, die über die 26 Pflichtstunden hinausgehen, können bei diesen 10 Semesterstunden nur berücksichtigt werden, wenn sie auch in einem weiteren Schwerpunktskatalog genannt sind).
Als freie Wahlfächer werden Lehrveranstaltungen aus den Anwendungsgebieten (insbes. Astronomie, Biologie, Chemie, Geophysik, Informatik, Meteorologie, Nachrichtentechnik, Physik, Statistik, Wirtschaftswissenschaften), weitere Lehrveranstaltungen der Studienschwerpunkte sowie die folgenden Veranstaltungen empfohlen:
freie Wahlfächer | Art | SSt. |
Grundideen der Mathematik
Mathematik und Gesellschaft Mathematische Linguistik Wissenschaftstheorie |
VO VO VO VO |
2 2 2-4 2-4 |
Philosophie und Mathematik
Geschichte der Mathematik und Logik Frauen in Mathematik, Logik und Informatik |
KO KO KO/SE |
2 2 2 |
Berufsbild des Mathematikers | PS | 2 |
Lehrveranstaltungskataloge zu den Studienschwerpunkten
Das Lehrveranstaltungsangebot im jeweiligen Studienjahr richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten.
Mathematische Logik und Theoretische Informatik (Kurztitel: Logik)
(Fast alle in diesem Schwerpunkt genannten Lehrveranstaltungen werden auch im Rahmen des Studienzweigs Mathematische Logik und Grundlagen angeboten.)
Verpflichtend für alle Studierenden, die diesen Schwerpunkt wählen, sind mindestens ein Seminar und ein Projektseminar (je 2-stündig) aus den Gebieten Grundlagen der Mathematik, Künstliche Intelligenz, Logik-Programmierung, Mathematische Logik oder Theoretische Informatik; außerdem 22 Semesterstunden aus der folgenden Liste, darunter alle mit * markierten Lehrveranstaltungen.
Studienschwerpunkt: Logik | SSt. |
*Axiomatische Mengentheorie 1
Proseminar zu Axiomatische Mengentheorie 1 *Mathematische Logik 1 *Proseminar zu Mathematische Logik 1 |
3 1-2 4 2 |
*Modelltheorie
oder *Rekursionstheorie Proseminar zu Modelltheorie Proseminar zu Rekursionstheorie |
2 2 1-2 1-2 |
Automatentheorie und formale Sprachen
Automatisiertes Beweisen Axiomatische Mengentheorie 2 Beweistheorie Funktionale Programmierung Grundbegriffe der Mathematik Kategorientheorie Komplexitätstheorie Logik für die Informatik Logik-Programmierung Mathematische Logik 2 Modallogik Nichtklassische Logiken Termersetzungssysteme |
2 2 3 2 2 22 2 2 2 4 2 2 2 |
Ausgewählte Kapitel aus Grundlagen der Mathematik
Ausgewählte Kapitel aus Künstliche Intelligenz Ausgewählte Kapitel aus Logik-Programmierung Ausgewählte Kapitel aus Mathematische Logik Ausgewählte Kapitel aus Theoretische Informatik |
2-4 2-4 2-4 2-4 2-4 |
Ferner wird empfohlen, im Rahmen der freien Wahlfächer Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Nichtstandardmathematik, Fuzzy-Theorien und Neuroinformatik zu besuchen.
Prüfungsordnung
Erste Diplomprüfung
Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Übungen, Proseminare, Seminare und Arbeitsgemeinschaften) und entweder
1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,
oder
2. durch die Fachprüfungen (über die im Studienplan definierten Fächer), wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en) in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben),
oder
3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.
Auch eine Kombination dieser 1-3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den noch nicht durch Lehrveransaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes. Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die Studiendekanin / den Studiendekan heranzuziehen (§ 39 Abs. 1 UniStG), wobei den Wünschen der Studierenden jedoch nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.
Die Wiederholung sowohl positiv wie auch negativ beurteilter Prüfungen ist möglich (§ 58 UniStG).
Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (§ 4 Zi. 26 a UniStG). Die Beurteilung aufgrund eines einzigen (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungsvorganges ist unzulässig. Bei nicht genügendem Erfolg ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen (§ 58 Abs. 2 UniStG).
Zweite Diplomprüfung
Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung werden abgelegt
durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Übungen, Proseminare, Seminare und Arbeitsgemeinschaften) und entweder
1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,
oder
2. durch Fachprüfungen (über die im Studienplan definierten Fächer), wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en) in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben),
oder
3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.
Auch eine Kombination dieser in 1-3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes. Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die Studiendekanin / den Studiendekan heranzuziehen (§ 49 Abs. 1 UniStG), wobei den Wünschen der Studierenden jedoch nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.
Die Wiederholung sowohl positiv wie auch negativ beurteilter Prüfungen ist möglich (§ 58 UniStG).
Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (§ 4 Zi. 26 a UniStG). Die Beurteilung aufgrund eines einzigen (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungsvorganges ist unzulässig. Bei nicht genügendem Erfolg ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen (§ 58 Abs. 2 UniStG).
Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst
eine Prüfung aus dem Fach, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, wobei nach Möglichkeit die Betreuerin oder der Betreuer der Diplomarbeit als Prüferin bzw. als Prüfer zu bestellen ist,
und
eine Prüfung aus einem weiteren Fach, das von der Kandidatin / dem Kandidaten im Einvernehmen mit der Studiendekanin / dem Studiendekan zu wählen ist. Die Bestellung dieser Prüferin oder dieses Prüfers obliegt der Studiendekanin oder dem Studiendekan (§ 56), doch sind die Wünsche der Kandidatin oder des Kandidaten nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Dieser zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat abzulegen, wobei den beiden Prüferinnen und Prüfern (der Prüferin und dem Prüfer) annähernd dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist.
Kommt der Prüfungssenat zu dem Schluss, auch in einer kürzeren Zeit einen für die Beurteilung ausreichenden Eindruck von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten erhalten zu haben, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungssenates die Prüfung auch vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden.
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung ist die vollständige Absolvierung des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung, die Absolvierung der freien Wahlfächer, und die positive Beurteilung der Diplomarbeit. Diese dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten (§ 4 Ziffer 5 UniStG). Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (§ 61 Abs. 2 UniStG).